AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Holzbau Jaki GmbH & Co. KG: Stand 01.02.2018.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die Holzbau Jaki GmbH & Co. KG (im weiteren als Holzbau Jaki bezeichnet) bietet und erbringt sämtliche Leistungen nur auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Holzbau Jaki stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Die Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn Holzbau Jaki in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Holzbau Jaki und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Die Vertragsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie bei diesen nicht erneut explizit einbezogen worden sind.

§ 2 Angebot

(1) Werbungen, Kataloge und insbesondere die Darstellung der Waren im Online-Shop stellen noch kein verbindliches Angebot zum Verkauf der Waren durch Holzbau Jaki dar. Angaben zu technischen Daten, Abmessungen und Gewichten sind zudem nur branchenübliche Annäherungswerte.

(2) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der von ihm ausgewählten Ware ab. Der Kunde ist für die Dauer von 14 Tagen an sein Angebot gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch Holzbau Jaki zustande. Holzbau Jaki behält sich dabei geringfügige Abweichungen hinsichtlich Maßen, Gewichten, Farben durch bauähnliche Geräte vor, die qualitativ gleichwertig sind.

(3) Die angegebenen Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für besondere Verpackungswünsche sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

(4) Die Versandkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, ebenfalls vom Kunden zu tragen. Holzbau Jaki wählt ohne anderslautende Vorgaben die günstigste Versandart aus.

(5) Bei Bestellungen von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind vom Besteller zudem etwaige zusätzliche öffentliche Kosten wie Zölle, Einfuhr-/ Ausfuhrabgaben etc. zu tragen.

(6) Als Währung zur Bezahlung des Kaufpreises wird der EURO festgelegt. Sämtliche Preise beziehen sich auf EURO. Eine Änderung der Währungsparitäten bei Bestellungen aus dem Ausland hat keinen Einfluss auf den geschuldeten Kaufpreis. Der Besteller trägt insoweit das Währungsrisiko.

(7) Bei Kleinstaufträgen unter einem Netto-Bestellwert von EUR 42,00 werden zudem EUR 5,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

§ 3 Erfüllungsort/Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungspflichten gegenüber Unternehmern nach §14 BGB ist die Niederlassung von Holzbau Jaki.

(2) Bei einer Bestellung durch einen Unternehmer nach § 14 BGB geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über. Holzbau Jaki versichert die Ware auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportschäden auf Wunsch des Bestellers.

§ 4 Lieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich erklärt, sind genannte Liefertermine unverbindlich. Bei Online Bestellungen über den Webshop durch Verbrauchern nach §13 BGB wird vorab verbindlich mitgeteilt, wann eine Lieferung erfolgen kann.

(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Holzbau Jaki vorbehalten.

(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Holzbau Jaki berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Absatz drei vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Holzbau Jaki ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Diese sind selbständige Leistungen und können selbständig fakturiert werden.

§ 5 Rücktritt 

Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Holzbau Jaki die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Zahlungsbedingungen 

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen unter EUR 50,00 und Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln behält sich Holzbau Jaki vor.

(2) Bei Neukunden sowie sämtlichen Bestellungen über den Online-Shop per Internet und Bestellungen aus dem Ausland, ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet. Holzbau Jaki ist in diesem Fall verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang zu versenden.

(3) Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht bezahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern oder Holzbau Jaki nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über den Kunden erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Holzbau Jaki berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. Dies gilt insbesondere, sobald Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Holzbau Jaki anerkannt sind. Außer-dem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung von Holzbau Jaki 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Holzbau Jaki.

(2) Gegenüber einem Besteller, der nicht Verbraucher nach § 13 BGB ist, wird der Eigentumsvorbehalt wie folgt erweitert:

a. Die Ware bleibt Eigentum von Holzbau Jaki bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die Holzbau Jaki gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehen.

b. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Holzbau Jaki ab, ohne dass es noch weiterer gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Holzbau Jaki in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der Holzbau Jaki abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

c. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Holzbau Jaki auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Rügeobliegenheit

(1) Wenn der Kunde Kaufmann nach § 1 HGB ist, setzten Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Ein Kunde, der nicht Kaufmann nach § 1 HGB ist, ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen Mangel festgestellt hat, diesen Holzbau Jaki schriftlich anzuzeigen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar.

(3) Sofern der Versand auf Risiko von Holzbau Jaki erfolgt ist der Kunde verpflichtet bei Annahme der Sendung offensichtliche Transportschäden gegenüber dem Transporteur anzuzeigen. Der Kunde hat bei Transportschäden weiterhin die Orginalverpackung aufzuheben und ewaige Verpackungsmängel zu dokumentieren, soweit dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt. Soweit Holzbau Jaki Ersatzansprüche gegen den Transporteur aufgrund von einer Verletzung dieser Pflichten nicht geltend machen kann, ist der Kunde bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 9 Gewährleistungsrechte

(1) Bei einem Kunden, der Unternehmer nach § 14 BGB ist, bestehen Mängelansprüche nicht, bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist ein Kunde, der Verbraucher nach § 13 BGB ist, nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Bei Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, ist Holzbau Jaki nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Holzbau Jaki verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich seine Gewährleistungsansprüche bei Versandkäufen über die Schadensregulierungsformulare von Holzbau Jaki geltend zu machen, sofern sie der Versendung beiliegen.

§ 10 Mängelhaftung

(1) Holzbau Jaki haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet Holzbau Jaki nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Gegenüber einem Kunden, der kein Unternehmer nach § 14 BGB ist, gilt folgendes: Der Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Schäden an anderen Rechtgütern des Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

(3) Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer nach § 14 BGB ist, gilt folgendes: Das Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht vorsätzlich begangen worden sind, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gegeben ist. Bei einer Haftung wegen Verzögerung der Leistung wird die Haftung für Holzbau Jaki für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Bestellung begrenzt und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Bestellung begrenzt. Bei einer Haftung wegen Unmöglichkeit der Leistung beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 50 % desjenigen Teiles der Lieferung, das wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Schäden an anderen Rechtgütern des Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

(4) Die Regelungen der Absätze eins bis vier, erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 11 Verjährung

(1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.

(2) Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- ein Jahr.

(3) Die Verjährungsfristen nach Absatz eins und zwei gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Holzbau Jaki, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(4) Bei Kunden, die keine Verbraucher nach § 13 BGB sind, werden auch die Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln auf ein Jahr begrenzt.

(5) Die Verjährungsregeln der Absätze eins bis fünf gelten nur nach folgender Maßgabe:

a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.

b. Die Verjährungsfristen gelten nicht, wenn Holzbau Jaki einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

c. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 12 Urheberrechte/Wettbewerbsrechte/Markenrechte

(1) Soweit der Kunde zur Produktgestaltung Vorlagen oder Gestaltungselemente wie Texte Fotografien, Datensätze und Graphiken zur Verfügung stellt, oder entsprechende Vorgaben bei der Produktgestaltung macht, versichert der Kunde, dass an diesen keine urheberechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbrechtlichen Rechte Dritter bestehen bzw. die erforderlichen Genehmigungen eingeholt worden sind.

(2) Holzbau Jaki haftet insoweit dem Kunden auch nicht für die Verletzung von Rechten Dritter.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Holzbau Jaki von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen Holzbau Jaki aufgrund eines Kundenverhaltens entgegen Absatz 1, entstehen.

§13 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Kaufmann nach §1 HGB ist, ist auch der Geschäftssitz von Holzbau Jaki Gerichtsstand; Holzbau Jaki ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.